Am 1. Dezember 2025 äußerte sich Kurt Egger, der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, ablehnend zu den steigenden Forderungen nach einer Anhebung der Grundsteuer in Österreich. Er betonte, dass Österreich bereits als Höchststeuerland gelte und wies darauf hin, dass das Land eher mit einem Ausgabenproblem als einem Einnahmenproblem konfrontiert ist. Egger vertritt die Ansicht, dass anstelle neuer Steuern eine Senkung der Staatsquote notwendig sei, um den Unternehmen und dem Standort Österreich gezielte Entlastungsmaßnahmen zu bieten. Hierbei hob er insbesondere die Bedeutung von weniger Bürokratie, niedrigeren Lohnnebenkosten und leistbaren Energiepreisen hervor.
Die Anhebung der Grundsteuer bezeichnete Egger als massive Kostenbelastung und Investitionsbremse. Er forderte sowohl Entlastungen als auch Planungssicherheit, anstatt ideologisch motivierter Belastungen, die wirtschaftliche Aktivitäten hemmen könnten. Diese Position steht im Kontext der aktuellen Diskussionen über Steuer- und Finanzpolitik, die in den letzten Wochen immer intensiver geführt werden.
Bundesregierung plant umfassende Entlastungen
Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen kündigte die Bundesregierung ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro an, welches der Modernisierung der Infrastruktur und dem Übergang zur Klimaneutralität dienen soll. Dieses umfassende Programm sieht steuerliche Entlastungen sowie Investitionsanreize vor, um sowohl private als auch öffentliche Investitionen zu fördern. Die Maßnahmen sollen die Digitalisierung und den Bürokratieabbau vorantreiben, um somit die Verwaltung und die Wirtschaft effizienter zu gestalten.
Die geplanten steuerlichen Entlastungen umfassen unter anderem:
- Degressive Abschreibung von bis zu 30% für Ausrüstungsinvestitionen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028.
- Eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028.
- Eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 1. Januar 2026.
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll auf 7% reduziert werden.
Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Energiekostenerleichterungen für Unternehmen und Verbraucher, um jährlich über 10 Milliarden Euro einzusparen. Auch die Rentner werden durch die Möglichkeit, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen zu können, entlastet. Diese Maßnahmen stehen jedoch unter dem Finanzierungsvorbehalt, da die Ausgaben der Bundesregierung ab 2025 überprüft werden sollen, um die Kosten weiter zu senken.
Steuerpaket des Bundeskabinetts zur Wirtschaftsförderung
Parallel dazu hat das Bundeskabinett ein milliardenschweres Steuerpaket beschlossen, das darauf abzielt, die Wirtschaft anzukurbeln. Der Finanzminister Lars Klingbeil kündigte einen „Investitionsbooster“ an, der unter anderem eine 30%ige Abschreibung für Unternehmen vorsieht, die ab 1. Juli neue Maschinen anschaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mehr Investitionen zu fördern und insbesondere die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben.
Zu den zusätzlichen Maßnahmen zählen die steuerliche Anrechnung von 75% auf betriebliche E-Autos im ersten Jahr und eine Erhöhung der Obergrenze für geförderte E-Autos auf 100.000 Euro. Auch hier wird eine spürbare Reduzierung der Steuerbelastung für Unternehmen, die derzeit bei durchschnittlich knapp 30% liegt, angestrebt. Die Finanzverwaltung rechnet mit einer Entlastung von 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr, die bis 2027 auf fast 12 Milliarden Euro ansteigen könnte.
Diese Initiativen müssen jedoch zuerst im Bundesrat zur Genehmigung kommen, da sie auch finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen der Länder und Kommunen haben werden, was bereits zu ersten kritischen Stimmen aus der politischen Opposition geführt hat. Die Grünen fordern einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, während die Linke darauf hinweist, dass zunächst nur Unternehmen entlastet werden.
Insgesamt zeichnen sich damit in Österreich und Deutschland zahlreiche Maßnahmen ab, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und Anreize für Investitionen und Innovationen zu setzen.