Am 27. Dezember 2025 begrüßt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Einführung der neuen Hitzeschutzverordnung des Arbeitsministeriums, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Diese Verordnung wird als bedeutender Schritt zum Schutz von Arbeitnehmer:innen angesehen, die hohen Temperaturen im Freien ausgesetzt sind. Dinah Djalinous-Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz, hebt hervor, dass gesundheitliche Risiken durch Hitze ernst genommen werden müssen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sobald Geosphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (30 Grad Celsius) herausgibt, wie OTS berichtet.
Die Hitzeschutzverordnung reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen aufgrund des Klimawandels und der steigenden Sommertemperaturen. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Risiken von Hitze und UV-Strahlung, die unter anderem Hautkrebs und Hitzschlag fördern können. Diese Regelung gilt für verschiedene Branchen, darunter Bau, Zustelldienste, Wachdienste und Landschaftsgärtnereien, wie die Wirtschaftskammer Österreich feststellt WKO.
Verpflichtungen der Arbeitgeber
Im Rahmen der neuen Verordnung müssen Arbeitgeber die Gefahren durch UV-Strahlung und Hitze bewerten und notwendige Maßnahmen umsetzen. Bei einer Hitzewarnung ab Stufe 2 sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Vorverlegung des Arbeitsbeginns, zusätzliche Pausen und technische Hilfen wie Beschattung und Ventilatoren. Auch persönliche Maßnahmen, wie die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser und schützender Kleidung müssen gewährleistet sein. Die Arbeitsinspektorate haben die Befugnis, die Einhaltung der Regelung zu kontrollieren und gegebenenfalls einzugreifen.
Besonders zu beachten ist die Unterscheidung zwischen leichten, mittleren und schweren Arbeiten, die unterschiedlich behandelt werden müssen. So sind leichte Tätigkeiten wie Kontrollarbeiten von weniger strengen Vorschriften betroffen, während schwere Arbeiten, wie das Verlegen von Betonplatten, intensivere Schutzmaßnahmen erforderlich machen WKO.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Hitzefrei
Trotz der umfassenden Regelungen bleibt der Anspruch auf „Hitzefrei“ im Büro unklar. Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf Freizeit bei Überhitzung. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, bei Temperaturen ab 26 Grad Maßnahmen zur Abkühlung zu ergreifen. Bei 30 Grad müssen konkrete Maßnahmen, wie Lüften oder die Bereitstellung von Ventilatoren, umgesetzt werden. Bei 35 Grad gilt ein Raum oft nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz, und Lösungen müssen gefunden werden Tagesschau.
Für Arbeitnehmer im Homeoffice gilt ebenfalls keine Pflicht des Arbeitgebers, Hitzefrei zu gewähren. Die Verantwortung für die Temperaturen liegt hier beim Arbeitnehmer selbst. Besondere Herausforderungen ergeben sich für Schulen, in denen Entscheidungen über Hitzefrei im Ermessen der Schulleitungen liegen und von den Temperaturen vor Ort abhängen.
Die sich verändernde Klimasituation führt zu einem Anstieg der Hitzeperioden, was eine Zunahme von gesundheitlichen Risiken für besonders gefährdete Gruppen, wie alte Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zur Folge hat. Schätzungen zufolge sind Hitzewellen für Tausende von Todesfällen in Europa verantwortlich, und die Zahl der Tage mit über 30 Grad hat sich seit den 1950er Jahren verdreifacht Tagesschau.