SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim hat heute die bedeutende Rolle seiner Partei in der Bundesregierung als Garant für effektiven Gewaltschutz betont. Seit Beginn der Regierungszeit arbeite die SPÖ intensiv daran, die Sicherheit in Österreich zu erhöhen. Dazu gehören zahlreiche Initiativen, die sich speziell dem Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt widmen. In Kooperation mit Justizministerin Anna Sporrer und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner wurden verschiedene Maßnahmen initiiert, um Gewalt aktiv zu bekämpfen. Hierzu zählt unter anderem die Verschärfung des Waffenrechts sowie ein Verbot des Versendens unerwünschter „Dick-Pics“.

Ein zentrales Element dieser Bemühungen ist der geplante Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, der das Ziel einer gewaltfreien Gesellschaft mit Gleichberechtigung und Freiheit für alle verfolgt. In diesem Kontext hebt Seltenheim hervor, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, das dringend angegangen werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die SPÖ die Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht.

Der Weg zu einem modernen Sexualstrafrecht

Seltenheim unterstreicht die Notwendigkeit, Geschlechterklischees aufzubrechen und die Präventionsarbeit zu stärken. Ein zentrales Augenmerk liegt auf der rechtlichen Verankerung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips, das einvernehmlichen Sex definiert. Dies stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht dar, der nicht nur die Opfer von sexualisierter Gewalt schützen, sondern auch die gesellschaftlichen Normen hinterfragen soll.

Die Diskussion um körperliche Selbstbestimmung wird durch die feministischen Bewegungen verstärkt, die seit Jahrzehnten für das Recht auf Selbstbestimmung eintreten. Der Slogan „My body, my choice“ verdeutlicht die Ansprüche in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und das Recht auf Abtreibung. Trotz Modernisierungen des Strafrechts und der Bewegung #MeToo bleibt das Thema relevant, wie deutlich im Werk von Franziska Schutzbach, „Hast du Nein gesagt?“, geworden ist. In ihrem Werk behandelt sie die hartnäckigen Vergewaltigungsmythen und zeigt, dass die Sichtweisen auf Frauen, die Übergriffe provozieren, tief in der Gesellschaft verankert sind.

Ein umfassender Ansatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt ist als Menschenrechtsverletzung anerkannt und stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar. Der Europarat entwickelte 2011 die Istanbul-Konvention, die darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Diese wurde in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt. Die Konvention formuliert umfassende Verpflichtungen, die eine weitreichende Umsetzung erfordern. Insbesondere sind Präventions-, Interventions-, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen gefordert.

Frauen sind überproportional von sexueller und häuslicher Gewalt betroffen, und viele Faktoren, wie beispielsweise Behinderungen oder der Migrationsstatus, beeinflussen das Risiko. Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern, ist ein flächendeckendes Angebot an Unterstützungs- und Hilfeleistungen notwendig. Dazu zählen auch spezifische Maßnahmen für besonders betroffene Gruppen wie migrantische Frauen, Frauen ohne Papiere und wohnungslose Frauen.

In diesem Zusammenhang haben bereits Expert*innen Deutschland besucht, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu prüfen. Der erste Evaluationsbericht zur Umsetzung der Konvention in Deutschland, veröffentlicht im Oktober 2022, enthält positive Maßnahmen, wie die Reform des Sexualstrafrechts, jedoch zeigt er auch, dass viele Empfehlungen noch nicht ausreichend umgesetzt sind. Die Notwendigkeit zur weiteren Verbesserung bleibt somit dringlich.

Die SPÖ setzt sich mit Nachdruck für eine umfassende Bekämpfung von gewaltspezifischer Gewalt ein und verpflichtet sich, weiterhin dafür zu arbeiten, dass alle Menschen in Österreich in Sicherheit leben können.