Ein Arbeitskonflikt in Salzburg hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Ein Arbeitnehmer, der auf Weihnachtsgeld in Höhe von rund 3.500 Euro wartete, wurde fristlos gekündigt, nachdem er seinen Arbeitgeber nach diesem ausstehenden Betrag gefragt hatte. Diese fristlose Kündigung wurde damit begründet, dass das Nachfragen seiner Lohnansprüche das Betriebsklima gestört und die Autorität der Vorgesetzten untergraben habe, wie 5min.at berichtet.

Die Arbeiterkammer (AK) Salzburg hat den Vorfall aufgegriffen und die Kündigung als ungerechtfertigt gewertet. AK-Rechtsexperte Raphael Jäger betonte, dass das Einfordern von ausstehendem Lohn keineswegs überzogen sei. Die AK erinnert daran, dass in diesem Fall keine „wiederholten Ermahnungen“ vorangegangen seien. Sie setzt sich vehement für die Ansprüche des Arbeitnehmers ein und klärt darüber auf, dass der Anspruch auf die Weihnachtsgeldzahlung bestehen bleibt.

Rechtliche Grundlagen für Weihnachtsgeld

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Weihnachtsgeld können sich als äußerst komplex erweisen, insbesondere bei Kündigungen. Laut einem Fachanwalt bleibt das Weihnachtsgeld auch nach einer Kündigung bestehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Grundlage hierfür ist § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, welcher besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch nach der Kündigung geltend gemacht werden können.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgelegt, dass Weihnachtsgeld nicht nur an eine ungekündigte Beschäftigung gebunden sein darf. Ausschlaggebend sind die vertraglichen Vereinbarungen, wie individuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Rund um das Jahresende sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag prüfen, insbesondere wenn sie um eine Kündigung bitten.

Fallstudien und Empfehlungen

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung verdeutlicht die Herausforderungen: In einem Fall kündigte eine Arbeitnehmerin zum 31. Dezember 2023, wobei der Tarifvertrag vorgab, dass Weihnachtsgeld nur an Beschäftigte ausgezahlt wird, die am Auszahlungstag noch im Unternehmen sind. Das Arbeitsgericht München entschied jedoch, die Zahlung trotz der tariflichen Regelung zu gewähren, was zeigt, dass unklare stichtagsbezogene Klauseln in Verträgen problematisch sein können.

Ein weiterer Aspekt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die besondere Beschaffenheit von Weihnachtsgeld. Dieses kann je nach vertraglicher Regelung als Mischform fungieren: entweder als reiner Entgeltcharakter oder als reiner Belohnungscharakter. Die Zuordnung zur jeweiligen Kategorie sollte stets präzise im Arbeitsvertrag festgelegt werden, andernfalls könnte die Rechtsprechung zu einem Mischcharakter tendieren, was eine anteilige Anspruchsberechnung zur Folge haben kann.

Laut einem Blogbeitrag besteht ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld in der Regel für die Monate, in denen das Beschäftigungsverhältnis aufrecht war. So kann unter bestimmten Umständen auch bei einer Kündigung im Herbst noch ein Teil des Weihnachtsgeldes beansprucht werden.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, bei einer bevorstehenden Kündigung strategisch zu handeln und den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um mögliche Ansprüche auf Weihnachtsgeld nicht zu verlieren. Arbeitgeber sollten demgegenüber darauf achten, ihre Verträge klar zu formulieren und rechtssichere Klauseln zu verwenden, um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.