Russland hat rechtliche Schritte gegen die Zwangsversteigerung von Immobilien in Österreich unternommen und signalisiert damit eine klare Position in einem laufenden Rechtsstreit. Am 22. Dezember 2025 legte das Land Rekurs gegen einen Versteigerungsbeschluss ein, der am 9. Juli dieses Jahres erlassen wurde. Hintergrund dieser Entwicklungen sind Forderungen des ukrainischen Unternehmens Naftogaz, dem im Jahr 2023 Schadenersatz in Höhe von über vier Milliarden Euro zugesprochen wurde.
Die Zwangsversteigerung betrifft vor allem 18 Immobilien, die bisher von russischen Diplomaten genutzt wurden. Diese befinden sich in Wien sowie in Kaltenleutgeben, Purkersdorf und Salzburg. Gemäß dem Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien sind die Zwangsversteigerungen und Exekutionen von russischem Staatsvermögen in Österreich zulässig, was auf die Anerkennung eines Schiedsspruchs des Ständigen Schiedsgerichts in Den Haag zurückzuführen ist. Dieser Schiedsspruch fällt unter das New Yorker Übereinkommen, dessen Vertragsstaat auch Österreich ist.
Details zu den Immobilien
Hierbei handelt es sich um über 20 Immobilien, deren Gesamtwert auf mehr als 120 Millionen Euro geschätzt wird. Zu den betroffenen Objekten zählen nicht nur ehemalige Wohnhäuser für Diplomaten, sondern auch ein Büro der russischen Nachrichtenagentur TASS. Die meisten dieser Immobilien waren einst im Besitz der Sowjetunion und wurden im Jahr 2009 an die Russische Föderation übertragen.
Das Bezirksgericht hat den Exekutionsantrag von Naftogaz bereits bewilligt, doch Russland hat das Recht, in Berufung zu gehen. Die Internationalität des Urteils könnte weitreichende Folgen für andere Staaten mit ähnlichen Verstrickungen haben. Die Entscheidung wurde auch durch die Tatsache gestützt, dass die betroffenen Liegenschaften keine diplomatischen Einrichtungen sind, die unter besonderen Schutz fallen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Rechtsmittelfrist zur Einlegung des Rekurses beträgt zwei Monate nach Zustellung des Gerichtsbeschlusses. Dieser wurde einer österreichischen Anwaltskanzlei am 27. Oktober 2025 zugestellt. Das weitere Vorgehen in diesem Verfahren bleibt offen, und ob die Immobilien schließlich versteigert werden, hängt wesentlich von den Reaktionen der russischen Seiten ab.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass diese Auseinandersetzung nicht nur rechtliche Dimensionen hat, sondern auch wirtschaftliche Implikationen, die sich auf die internationalen Beziehungen Österreichs zu Russland und der Ukraine auswirken könnten. Laut 5min könnten solche internationalen Urteile in der EU auch in anderen Kontexten auf ähnliche rechtliche Verfahren Einfluss nehmen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf ORF Wien und Vienna.at erhältlich.