Im Sommer dieses Jahres sorgte die Berliner Pfarrerin Lena Müller für Aufsehen, als sie in einer Zeremonie vor der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg vier Männer segnete. Diese Zeremonie fand im Rahmen eines „Pop-up-Hochzeitsfestivals“ statt, bei dem Menschen ohne Voranmeldung heiraten konnten. Müller, die sich selbst als „Feministin & Pfarrerin“ auf Instagram beschreibt, setzt sich stark für Inklusion, Queerfreundlichkeit und Antirassismus ein. Sie äußerte, dass sie viel Liebe zwischen den Männern gesehen habe und stellte provokant die Frage: „Was sollte Gott dagegen haben, dass es nun eben vier sind und nicht zwei?“ exxpress.at berichtet.

Die Trauung konnte jedoch nicht ins Kirchenbuch eingetragen werden, da eine rechtlich notwendige standesamtliche Eheschließung in dieser Konstellation unmöglich ist. Zwei der Männer lernten sich im Urlaub kennen, während die Gruppe später in Berlin zusammenkam. Unter den Männern befinden sich zwei aus Lettland, einer aus Thailand und der vierte ist vermutlich Spanier. Während des Traugesprächs kommunizierten sie auf Englisch. Trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen ist Müller überzeugt, dass die Männer vor Gott geheiratet haben und sieht ihre Aufgabe nicht darin, Menschen in ihren persönlichen Entscheidungen zu beschränken.

Rechtlicher Rahmen für Polygamie in Deutschland

Polygame Ehen sind in Deutschland rechtlich nicht erlaubt, weder zivilrechtlich noch kirchlich. Nach § 1306 BGB dürfen Ehen nur zwischen zwei Personen geschlossen werden, während § 172 StGB Vielehen unter Strafe stellt. Eine kirchliche Segnung ersetzt folglich keine Eheschließung, und eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn jemand in einer Vielehe lebt. Unklar bleibt, ob die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO) in diesem Fall Konsequenzen ziehen wird.

Diese Situation reflektiert ein weitreichendes Debattenthema innerhalb der evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Regelungen zur Trauung und Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften je nach Landeskirche variieren. Einige Landeskirchen haben in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, um die Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Liebe zu anerkennen. Beispielsweise erkannte die Evangelische Landeskirche in Baden bereits 2016 die Gleichwertigkeit an und erlaubt öffentliche Trauungen, während die bayerische evangelische Landeskirche erst 2025 die „Trauung für alle“ beschloss, ohne Unterschied nach sexueller Orientierung.

Einschätzungen aus der anthropologischen Sicht

Polygamie, die in unterschiedlichen Formen existiert, wird oft durch kulturelle und soziale Strukturen beeinflusst. Es gibt drei Hauptformen der Polygamie: Polygynie (ein Mann mit mehreren Ehefrauen), Polyandrie (eine Frau mit mehreren Ehemännern) und Gruppenehe (mehrere Ehemänner und -frauen, die zusammen leben). Die häufigste Form ist Polygynie, die in vielen von Muslimen dominierten Ländern akzeptiert wird. Trotz der kulturellen Prägung sind viele christliche Gemeinschaften, einschließlich der römisch-katholischen Kirche, der Meinung, dass Polygamie im Widerspruch zur Moral und Würde der Ehe steht Wikipedia.

In Ländern wie Kanada und dem Vereinigten Königreich ist Polygamie ebenfalls illegal, wobei in den USA polygame Ehen in allen Bundesstaaten untersagt sind. Dennoch bleibt das Thema umstritten und wird in verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Kontexten immer wieder diskutiert. Dies zeigt, dass die Frage der Ehe, sei es in monogamer oder polygamer Form, stark von den rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängt, in denen sie stattfindet.