Der Jahreswechsel bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch wichtige Veränderungen in der Steuerpolitik mit sich. Ab dem 1. Januar 2023 sind neue Tarifgrenzen in Kraft, die das Nettogehalt der Bürger beeinflussen werden. Dies geschieht im Kontext eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der sogenannten kalten Progression, die seit Jahren ein heißes Thema unter Steuerzahlern ist. Laut oe24.at wurde die kalte Progression ab dem genannten Datum abgeschafft, was einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Bürger darstellt.
Die Tarifstufen der Einkommensteuer werden jährlich inflationsangepasst; für das Jahr 2023 jedoch nur um zwei Drittel. Ein Drittel dieser Anpassung bleibt zur Budgetkonsolidierung beim Staat. Für das Jahr 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung um 1,73 Prozent vorgesehen. Das Finanzministerium hat seinen Brutto-Netto-Rechner aktualisiert, um Bürgern zu zeigen, wie diese steuerlichen Änderungen ihr persönliches Einkommen beeinflussen werden.
Korrektur der kalten Progression
Die kalte Progression beschreibt die Situation, in der Lohnerhöhungen trotz Inflationsausgleich zu einer erhöhten Steuerlast führen können, ohne dass das Realeinkommen tatsächlich steigt. In Deutschland und Österreich ist dies ein bekanntes Phänomen. Nach Angaben von smart-rechner.de können Arbeitnehmer durch einen speziellen Rechner nachvollziehen, wie eine Gehaltserhöhung von beispielsweise 10 Prozent nur zu einem marginalen Anstieg des Nettos führen kann, während die Steuerlast unverhältnismäßig steigt.
Ein Beispiel zeigt, dass eine Person mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro, die eine Erhöhung auf 22.000 Euro erhält, in eine höhere Steuerklasse rutscht. Dadurch sinkt das Netto nur um knapp 8 Prozent. Steuerpflichtige sind daher gut beraten, sich über steuerbegünstigte Zusatzleistungen zu informieren, wie zum Beispiel Dienstwagen oder Essenszuschüsse, um ihre steuerliche Belastung zu verringern.
Geplante Anpassungen und finanzielle Auswirkungen
Das Bundesfinanzministerium hat angedeutet, dass eine automatische Anpassung der Einkommensteuertarife an die Inflation eine langfristige Lösung zur Bekämpfung der kalten Progression darstellen könnte. Ziel ist es, die Steuerlast für Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Unternehmer an die inflationären Entwicklungen anzupassen. Das Ministerium hebt hervor, dass ohne einen Ausgleich der kalten Progression die Steuerbelastung für die Bürger erheblich steigt.
Zum Beispiel wird berichtet, dass eine Anpassung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte um die Inflationsrate erfolgt, um die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern. Regelmäßige Berichterstattungen über die Effekte und eine Gesetzesänderung zur Fortentwicklung des Steuerrechts stehen aus. Die damit verbundenen Mindereinnahmen des Staates können jedoch enorm sein und betragen geschätzt 2,6 Milliarden Euro pro Prozentpunkt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die neu eingeführten Regelungen und Anpassungen den Bürgern eine bessere Planbarkeit in Bezug auf ihr Einkommen ermöglichen sollen und gleichzeitig gewährleisten, dass der Staat nicht von der Inflation profitiert. Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Maßnahmen nachhaltig wirken und den Steuerzahlern zugutekommen.