Am 30. Dezember 2025 könnte ein bedeutender Wandel in der Haftgeschichte von Karl-Heinz Grasser bevorstehen. Laut exxpress.at sitzt Grasser derzeit in der Justizanstalt Innsbruck und ein Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest (eüH) wird diskutiert. Dies könnte bereits am 2. Januar, an seinem Geburtstag, geschehen.

Eine aktuelle gesetzliche Änderung erleichtert es, eine Fußfessel bis zu zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Haftende zu beantragen. Grasser könnte in das Anwesen Unterhirzinger Hof mit einer Fläche von etwa 3.000 Quadratmetern ziehen. Während des Hausarrests gelten jedoch strenge Auflagen: Bewegung ist nur in bestimmten Räumen des Hauses sowie eine Stunde täglich im Freien erlaubt.

Bedingungen im elektronisch überwachten Hausarrest

Wie justiz.gv.at ausführlich erläutert, wird der eüH seit 2010 in Österreich angeboten und richtet sich an Personen, die sozial integriert sind und deren Reststrafe 24 Monate nicht überschreitet. Der elektronische Hausarrest kann entweder den Vollzug der Freiheitsstrafe ersetzen oder verkürzen.

Die Leitung der Justizanstalt entscheidet über die Bewilligung für den eüH, wobei mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zu den wichtigsten Kriterien gehören eine geeignete Unterkunft, eine angemessene Beschäftigung und eine verlässliche Einkommensquelle. Auch eine schriftliche Einwilligung von Mitbewohnern ist notwendig, um die Probezeit des Hausarrests antreten zu können.

Bei Grasser müssen zudem die Bedingungen des Hausarrests strikt eingehalten werden, einschließlich der Notwendigkeit, der Beschäftigung nachzugehen. Abweichungen von den festgelegten Bewegungszeiten müssen umgehend gemeldet werden. Andernfalls drohen Maßnahmen wie die vorzeitige Beendigung des eüH.

Hausarrest und seine Herausforderungen

Ob der Wechsel in den Hausarrest Anfang Januar tatsächlich umgesetzt wird, bleibt unklar. Grassers Anwalt hat bislang nichts bestätigt oder dementiert. Sollte die Genehmigung erteilt werden, wird eine elektronische Überwachungsstation installiert, sodass jeder Schritt von Grasser in Echtzeit verfolgt werden kann.

Für Grasser könnte sich das Leben somit erheblich verändern. Der Weg in den Hausarrest bietet eine Chance auf mehr Selbstständigkeit, birgt jedoch auch die Risiken, die strengen Auflagen nicht einhalten zu können. Der Ausgang dieser Angelegenheit bleibt abzuwarten, während die Diskussionen über seine mögliche vorzeitige Entlassung an Intensität gewinnen.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronisch überwachten Hausarrests finden Sie unter tirol.orf.at.