Die Debatte um das Sexualstrafrecht in Österreich gewinnt an Intensität, nachdem der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan die Haltung von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer als „Realitätsverweigerung“ bezeichnet hat. Anlass für die Kritiken sind die umstrittenen Freisprüche von Jugendlichen, die Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs gegen ein 12-jähriges Mädchen erheben. In der aktuellen Diskussion fordert die FPÖ zudem eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre.
Stefan hebt hervor, dass bereits jetzt die Zustimmung beider Beteiligter zu sexuellen Handlungen notwendig sei. Er fordert von Sporrer, härtere Maßnahmen gegen die sogenannte „linke Kuscheljustiz“ zu ergreifen und verweist auf die steigenden Zahlen von Anzeigen gegen unmündige Täter. Diese haben sich seit 2015 von 5.160 auf über 12.000 im Vorjahr mehr als verdoppelt.
Kritik am Zustimmungsprinzip
Ministerin Sporrer unterstreicht ihren Vorschlag zur Einführung eines Zustimmungsprinzips im Sexualstrafrecht, das nach internationalen Modellen wie dem „Ley del solo sí es sí“ in Spanien angelehnt ist. Dieses Gesetz setzt voraus, dass nicht die Opfer beweisen müssen, dass sie sich gewehrt haben, sondern die Täter nachweisen müssen, dass es eine Zustimmung gab. Dieser Ansatz hat bereits in mehreren europäischen Ländern, darunter Belgien und Schweden, Fuß gefasst.
Der „Fall Anna“ hat in Österreich erst kürzlich diese Fragen aufgeworfen, da er an den berühmten „La Manada“-Fall in Spanien erinnert, der massive Proteste und eine gesellschaftlichen Debatte über sexuelle Selbstbestimmung auslöste. Sporrer plant, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, insbesondere nach den Vorfällen des „Falls Anna“.
FPÖ und die Zukunft der Justiz
Stefan kritisiert auch die geplante Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die er als einen gefährlichen Schritt für die Demokratie ansieht. Er warnt vor einer Politisierung der Justiz und einer Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle. Der angesprochene Dreiersenat besitze keine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament, sodass Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bestehen.
Die Reformen im Sexualstrafrecht sind nicht nur in Österreich ein drängendes Thema; ähnliche Entwicklungen sind in ganz Europa zu beobachten. In Frankreich wurde vor Kurzem aufgrund eines öffentlichen Aufschreis ein neues Gesetz verabschiedet, das ebenfalls das Konsensprinzip implementiert. Dies zeigt, dass der Druck auf die Gesetzgeber wächst, Opfer besser zu schützen und den rechtlichen Rahmen zeitgemäß zu gestalten.
Während die Debatte weitergeht, bleibt die Frage im Raum, wie Österreich sein Sexualstrafrecht im Hinblick auf internationale Standards reformieren wird. Der Kampf um die Rechte der Opfer und die Verantwortlichkeiten der Täter ist zentral für die laufenden Diskussionen.
Um mehr über diesen spannenden Themenkomplex zu erfahren, können Sie die Artikel auf ots.at und kontrast.at nachlesen.