Am Landesgericht Wiener Neustadt wurde ein 28-jähriger Rumäne zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, im Februar 2023 eine 81-jährige Frau in Baden ermordet zu haben. Der Angeklagte hatte sich bei Beginn der Verhandlung am 18. November nicht schuldig bekannt. Trotz seiner Behauptung, nicht am Tatort gewesen zu sein, belasteten ihn mehrere DNA-Spuren, die an der Leiche, in der Wohnung und auf einem Geschirrtuch gefunden wurden. Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig, da der Angeklagte eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hat.

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 10. Februar, als die Pensionistin brutal mit mindestens 17 Hammerschlägen getötet wurde. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte die Leiche nach dem Mord manipuliert, indem er einen Sessel neben die Tote stellte und seine Hände sowie die Tatwaffe in der Küche reinigte. Ein finanzielles Motiv wird als stark naheliegend erachtet, da der Angeklagte Interesse an der Eigentumswohnung der Seniorin hatte. Diese Dementi war offenbar tödlich für die Frau, die seine Absichten durchschaut hatte.

Beweislage und Prozessverlauf

Die Beweislage gegen den Angeklagten ist erdrückend. Die Staatsanwaltschaft hebt hervor, dass DNA-Spuren in der Wohnung und am Körper des Opfers als entscheidendes Indiz für die Täterschaft galten. Insgesamt fanden sich acht DNA-Spuren, die die Sergenschaft des Angeklagten direkt mit der Tat verknüpfen. Trotz dieser belastenden Beweise betonte die Verteidigung, dass der Angeklagte zur Tatzeit in seiner Wohnung gewesen sei und ein IT-Gutachten zeige, dass er auf verschiedenen Apps aktiv war. Dennoch entschieden die Geschworenen einstimmig mit 8 zu 0 für schuldig.

Die Verteidigung bezeichnete den Prozess als Indizienprozess ohne eindeutige Beweise und wollte den Eindruck erwecken, dass andere Täter hätten in Betracht gezogen werden müssen. Allerdings schloss der Staatsanwalt dies aus und war überzeugt von der Beweislage.

Konto des Verbrechens im Kontext der Kriminalstatistik

Diese grausame Tat fällt in einen Gesamttrend, den die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) in Österreich dokumentiert. Laut den Statistiken erfasst die PKS alle gemeldeten Straftaten, die an das Gericht übermittelt wurden. Verantwortlich für die Erfassung dieser Daten sind das österreichische Strafgesetzbuch und verschiedene strafrechtliche Nebengesetze. Obgleich diese Statistiken wichtige Informationen für die Kriminalitätsbekämpfung liefern, gibt die PKS keine Auskunft über ungemeldete Straftaten oder die Ergebnisse von Gerichtsverfahren.

Der Mord an der Pensionistin reißt eine Wunde in die Gemeinschaft von Baden und sorgt für intensives Nachdenken über die Sicherheitslage älterer Menschen und die Motive hinter solchen brutalen Verbrechen. Der Fall bleibt jedenfalls spannend, da die nächsten Schritte im Rechtsmittelverfahren noch ausstehen.

Für weitere Details zu dem Fall können Sie die Berichte auf oe24, 5min und dem Bundeskriminalamt nachlesen.