Die deutsche Bundesregierung hat in einer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden ihre Verantwortung für effektiven Klimaschutz erneut abgelehnt. Kritiker werfen der Regierung vor, sie ignoriere wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Klimakrise und schaffe dadurch wesentliche Mängel im gebrochenen Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz hatte 2024 eine Abschwächung erfahren, die von der Bundesregierung als verfassungskonform bewertet wird. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) warnen jedoch, dass die Novelle die Erreichung der Klimaziele massiv erschwere. Die Mängel des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Nachsteuerung, werden von der Bundesregierung als nachrangig abgetan, sehr zum Unmut der Umweltschützer.

Fünf deutsche Umweltverbände, angeführt von Greenpeace, sowie mehr als 54.000 Einzelpersonen haben im September 2024 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Diese wenden sich gegen das aktuelle Klimaschutzgesetz und die Maßnahmen der Bundesregierung. Greenpeace-Vertreterin Marissa Reiserer bemängelt, dass die Regierung die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse weitgehend ignoriere. Auch die aktuellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts zeigen, dass die gesetzlichen Klimaziele für 2030 und 2040 voraussichtlich verfehlt werden.

Internationale Verpflichtungen und der IGH

Ein zentraler Punkt in der Debatte um die Verantwortung der Staaten im Klimaschutz ist das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2025, das den Klimawandel als universelle existenzielle Gefahr klassifiziert. Der IGH stellt fest, dass alle Staaten Maßnahmen zur Begrenzung des menschengemachten Einflusses auf die globale Erwärmung ergreifen müssen. Dies erfolgt im Kontext der Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht. Diese Richtlinien könnten auch die rechtliche Bewertung des Klimawandels weltweit Einfluss nehmen und juristische Verfahren in verschiedenen Ländern, einschließlich Deutschland, maßgeblich beeinflussen.

Das Gutachten des IGH fordert alle Staaten dazu auf, nicht nur aktiv gegen Klimawandel vorzugehen, sondern auch bedeutende Umweltschäden zu verhindern, die durch Tätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet verursacht werden. Staaten sind verpflichtet, ihre klimaschädlichen Verhaltensweisen zu überprüfen und gegebenenfalls zu unterbinden. In diesem Zusammenhang stellt der IGH drei rechtliche Konsequenzen auf, die als Reaktion auf Missachtung dieser Pflichten ergriffen werden müssen.

Klimaklagen und ihre Bedeutung

Im Kontext dieser rechtlichen Verpflichtungen gewinnt die Praxis der Klimaklagen zunehmend an Bedeutung. Bereits über 3.000 Klimaklagen sind weltweit registriert, wobei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Deutschland) von 2021 eine entscheidende Rolle spielte. Dieses stellte fest, dass Klimaschutz Verfassungsrang hat, was den Weg für zukünftige Klagen ebnete. Der IGH hebt hervor, dass auch kleinere Staaten durch Klimaklagen Druck auf größere Industrieländer ausüben können, um Entschädigungsansprüche zu stellen.

Wichtige Entscheidungen in der Klimajustiz der letzten Jahre zeigen, wie Gerichte weltweit klimapolitische Verantwortlichkeiten überprüfen. Dazu gehört die Entscheidung des Urgenda-Urteils in den Niederlanden, das die Regierung zu stärkeren Emissionsreduktionen verpflichtete. Bemerkenswerte Fälle sind ebenfalls die Klagen „Klimaseniorinnen“ in der Schweiz und die „Rights of Nature“-Bewegung, die in mehreren Ländern an Bedeutung gewinnt.

Die Rolle der Justiz wird als entscheidend für die Kontrolle und Durchsetzung von Klimaschutzmaßnahmen angesehen. Angesichts der internationalen Verpflichtungen, die Staaten mit dem Gutachten des IGH eingegangen sind, wird es für die deutsche Bundesregierung zunehmend notwendig, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen und ein Vertrauensverlust in die Maßnahmen der Regierung.

Ökonews berichtet
Tagesschau berichtet
Max-Planck-Gesellschaft berichtet